Behinderung wird inzwischen gemeinhin so definiert, wie wir
es in der Uno-Konvention (u. a. auch in der ICF, der International
Classification of Functioning, Disability and Health) finden:
„e) in der Erkenntnis, dass der Begriff der Behinderung sich ständig
weiterentwickelt und dass Behinderung entsteht, wenn Menschen mit
Beeinträchtigungen auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen, die
sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben hindert," _1
Das Generalthema im Zusammenhang der Menschen mit Behinderungen ist
Teilhabegerechtigkeit. Die von Herrn Schmidt gestern entwickelten anderen Varianten von
Gerechtigkeit spielen hier auch eine Rolle, aber eine untergeordnete, und
zwar aus wahrscheinlich gutem Grund. Auch dazu später mehr.
Diakonie/diakonische Hilfen/Behindertenhilfe
Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel haben ihre Vision und Ziele unter
das Motto „Gemeinschaft verwirklichen" gesetzt, nicht: Gerechtigkeit
verwirklichen. In dem Papier heißt es:
„Unsere Vision greift bewusst über Bethel hinaus und formuliert eine
gesellschaftliche Utopie, wie sie uns auch vom Evangelium vorgegeben wird, ein
Ideal des Zusammenlebens, an dem wir unser Handeln dauerhaft ausrichten wollen
(1. Kor 12, 13: "Wir sind durch einen Geist alle zu einem Leib getauft, wir
seien Juden oder Griechen, Sklaven oder Freie, und sind alle mit einem Geist
getränkt."). Diese Vision ist weder neu noch spektakulär. Mit ihr vergewissern
wir uns letztlich des schon Vorhandenen und formulieren es neu und zeitgemäß -
damit wir es in den Mühen der Ebene nicht vergessen, damit wir uns mit dem
Erreichten nicht zufrieden geben, damit Utopie irgendwann Wirklichkeit
wird." _2
Darin sind eine Reihe unausgesprochener Aussagen enthalten:
- Gemeinschaft wird hergestellt auch unter Ungleichen
(mit einer christlichen Begründung), ohne Ungleichheit zu leugnen.
Wir haben eine Utopie (also eine Vorstellung von einem
Ort oder Zustand, der noch nicht erreicht ist)
Wir wissen, dass
wir nur vorletzte Dinge tun, und sind deshalb zu Gelassenheit fähig
(eschatologischer Vorbehalt).
Wir wissen, dass die Antwort auf die Frage, ob das,
was wir tun als diakonisch empfunden wird, nur der Mensch, dem wir dienlich
sind, beantworten kann.
Wir wissen, dass für einen gelingenden Prozess der Hilfe der behinderte
Mensch einen Beitrag von mindestens 50% erbringt.
1_ Uno-Konvention über die Rechte behinderter Menschen 2_
Bethel: Gemeinschaft verwirklichen, Unsere Vision und unsere Ziele
Hier den vollständigen
Vortrag und die Präsentation als pdf-Dokument
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