Evangelische Bildungsstätte

Basiskurs Diakonie und Kirche

Der Basiskurs Diakonie und Kirche vermittelt in sechs Modulen »Themen/Inhalte eine kompakte theologisch- diakonische Grundbildung. Sie geben Anregungen für das Selbstverständnis als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines diakonischen Trägers oder einer Kirchengemeinde und für das diakonische Engagement im eigenen Arbeitsfeld.

Hier finden Sie nähere Hinweise zu allen zeitnah angebotenen Modulen und den Kosten 

FAQs

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende aus Diakonie und Kirche – und alle, die Interesse an Diakonie und Kirche haben.
Keine, lediglich Interesse an aktuellen diakonischen und theologischen Fragen.
Sowohl digital, als auch in Präsenz in Bielefeld-Bethel, in Berlin-Brandenburg und im Ruhrgebiet.
6 x 2 Tage (2 ganze Tage oder Donnerstagmittag bis Samstagmittag)
Unter folgendem Link finden Sie alle weiteren Informationen. Klicken Sie hier »
Hier gibt es nähere Hinweise zu allen angebotenen Modulen und Kosten: » https://veranstaltungen.diakonische-bildung-bethel.de/webbasys/index.php?kathaupt=1&katid=12&katvaterid=0&katname=Basiskurs
Jederzeit mit jedem Basismodul - so wie es Ihnen zeitlich und inhaltlich am besten passt. Es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge.
Das Zertifikat „Basiskurs Diakonie“ > kann auf theologisch-diakonische Module in Studiengängen der FH der Diakonie angerechnet werden, > kann einen Teil der Bildungsauflagen für Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildung der Ev. Kirche von Westfalen erfüllen, um als Gemeindepädagogin/-pädagoge anerkannt werden zu können, > kann gemeinsam mit dem „Zertifikat Diakonikum“ die Kompetenz beschreiben, sein eigenes Arbeitsfeld diakonisch gestalten und prägen zu können, > kann den Grundstein für eine berufsbegleitende Ausbildung zur Diakonin/zum Diakon bilden.
Bethel

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth

Bethelweg 8
33617 Bielefeld
Telefon: 0521 144–4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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